Die optimale Patientenverfügung in Berlin und ganz Deutschland erstellen Sie mit Rechtsanwalt Dr. Probst.
Sicherheit bei Unfall und Krankheit. Ein tragischer Unfall wie bei Michael Schumacher oder eine plötzliche schwere Krankheit können jeden von uns aus heiterem Himmel treffen und unser gewohntes Leben augenblicklich verändern. Überlassen Sie wichtige Entscheidungen über Ihr Leben daher nicht dem Zufall und schieben Sie sie nicht auf. Ein Patientenverfügung-Formular oder Vordruck kommt da schnell an seine Grenzen. Dann ist guter Rat teuer. Nichts ist wertvoller als das eigene Leben.
Sicherheit wenn es drauf ankommt. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind für den Ernstfall ausgelegt. Verbindlichkeit und Rechtssicherheit ist selbstverständlich. Ohne optimale Patientenverfügung ist es im Ernstfall kritisch, denn dann ist Nachholen nicht mehr möglich.
Sicherheit bei medizinischen und rechtlichen Punkten. Die optimale Patientenverfügung wurde mit ärztlicher Unterstützung entwickelt, um erstklassige rechtliche mit fundierten medizinischen Regelungen zu vereinen. Daher erhalten Sie kein Formular oder formaljuristisches Dokument, das in der Praxis unbrauchbar ist.
Sicherheit durch Beratung. Durch kompetente Beratung werden alle Ihre Fragen beantwortet. Dadurch erhalten Sie ein klares Verständnis für eine optimale Patientenverfügung und Vorsorge. Gerade in der aktuellen Debatte zur Sterbehilfe wird deutlich, dass häufig die unterschiedliche Bedeutung der Regelungen und verschiedenen Begriffe nicht klar sind. Deshalb wird viel durcheinandergebracht. Hieraus entstandene Missverständnisse und Ängste werden in einem persönlichen Gespräch beseitigt. Erhalten Sie hier bereits Antworten zu häufigen Fragen.
Patientenverfügung Inhalt
Deutsches Ärzteblatt, 2013, Heft 46, A2188
Wissen Sie, dass ein (Ehe)Partner den anderen nicht automatisch vertreten kann? Nur eine wirksame Patientenverfügung mitsamt Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung ermöglicht es dem einen Partner auch rechtlich für den andern zu handeln. So behält einer die Kontrolle über die medizinische Behandlung des andern, die gemeinsamen Finanzen sowie die Sorge über die Kinder. Daher ist bei verheirateten und auch unverheirateten Lebenspartnern eine fundierte Vorsorgeregelung wirklich unverzichtbar.
Die Patientenverfügung ist für jede Familie Pflicht. Denn alle tragen Verantwortung füreinander. Im Notfall sollte für alle Familienmitglieder bekannt sein, ob und welche medizinischen Maßnahmen bei den Eltern oder erwachsenen Kindern gewünscht sind. Die Patientenverfügung dient dabei als Sicherheit und Orientierungshilfe für alle. Ohne diese Vorgabe kann eine Familie nicht verantwortungsvoll und sorgenfrei über die Behandlung oder das Schicksal eines Familienmitgliedes entscheiden.
Mit einer qualifizierten Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sind Sie selbst und auch Ihre Familie hervorragend geschützt.
Schutz Ihrer Vorstellungen. Nur eine qualifizierte Patientenverfügung hilft Ihren Angehörigen, im Krankheitsfall in Ihrem Sinne zu handeln. Ihre Patientenverfügung ist ein äußerst wichtiges Dokument. Riskant wäre es, einfach ein Patientenverfügung Formular oder Vordruck auszufüllen und zu denken, das reicht.
Schutz vor Entscheidungsvakuum. Stellen Sie sich die große emotionale Belastung Ihrer Familie vor, wenn lebenswichtige Entscheidungen für ein Familienmitglied getroffen werden müssen. Nur eine fundierte Patientenverfügung gibt allen Beteiligten (Familie und behandelnden Ärzten) ausreichend Hilfestellung. Das bildet die familiäre Grundlage, um verantwortungsvoll und richtig in schweren Lebenslagen zu handeln.
Schutz vor unbrauchbaren Formularen. Egal ob Patientenverfügung Formular, Patientenverfügung Vordruck oder Vorsorgevollmacht Formular bzw. Vordruck. Aus dem Internet heruntergeladene Formulare oder Textbausteine sind oft wenig aussagekräftig und daher unbrauchbar Erfahren Sie hier mehr. Auf keinen Fall sollte man eine Patientenverfügung selber schreiben. Hier lauern viele Gefahren. Es mag zwar anfangs kostenlos sein, aber dafür ist es im Notfall auch völlig umsonst. Eine unbrauchbare Patientenverfügung kommt Sie sehr teuer zu stehen, denn Nachholen ist oft unmöglich.
Kein gesetzlicher Betreuer. Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht schützen Sie sich und Ihre Familie vor einer fremden Person, die zwingend als gerichtlich bestellter Betreuer für Sie handelt. Erwachsene haben keinen automatischen Vertreter – auch nicht den (Ehe)Partner! Legen Sie mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht die Person fest, die wirklich für Sie handeln soll (z.B. Behandlungen, Verträge, Finanzen, Wohnung). Vermeiden Sie schwere Konflikten in der Familie.
Schutz vor hohen Kosten. Die Kosten sind überschaubar. Eine solch werthaltige Investition in Ihre Zukunft lohnt sich.
Professioneller Schutz
Deutsches Ärzteblatt, 2013, Heft 46, A2186
„Mit einer Checkliste bereiten Sie sich gewissenhaft auf die Themen Patientenverfügung und Vorsorge vor. Die ideale Vorbereitung für ein Beratungsgespräch.“
Rechtsanwalt Dr. Christian Probst
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Eine Patientenverfügung enthält Ihre Vorstellungen zu vorzunehmenden oder unterlassenden medizinischen Behandlungen (z.B. künstliche Ernährung, künstliche Beatmung). Eine Patientenverfügung gilt nur für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr selbst ausdrücken können (z.B. wegen schwerem Unfall oder Krankheit). Die Patientenverfügung ist damit in erster Linie eine Anweisung an den behandelnden Arzt aber auch an die Angehörigen.
Ohne Patientenverfügung gibt es für Ihren Willen keine Orientierungspunkte. Sie sind bei der Beurteilung Ihres Lebens und Ihrer Wünsche komplett von anderen Personen abhängig, die Sie nicht kennen und die Ihre Wünsche daher auch nicht wissen können. Welche Behandlungen soll der behandelnde Arzt im Krankenhaus vornehmen, wenn er Sie nicht kennt?
Eine Patientenverfügung ohne Notar erstellen ist kein Problem. Einen Notar einschalten oder die Patientenverfügung notariell beglaubigen lassen ist nicht erforderlich.
Eine Patientenverfügung ist Pflicht. Sie geben damit den Personen, die im Ernstfall für Sie da sind, eine unverzichtbare Entscheidungsgrundlage mit an die Hand. Denn ohne Patientenverfügung wissen Ihre Bezugspersonen (Angehörige und Arzt) nicht, wie sie in Ihrem Interesse handeln sollen. Ohne Patientenverfügung besteht die Gefahr, dass Sie medizinische Behandlungen erhalten, die Sie nicht möchten. Die Selbstbestimmung sollte auch bei schwerer Krankheit gewahrt bleiben.
Die Patientenverfügung regelt die eigene medizinische Behandlungen bis zum Lebensende. Im Testament wird festgelegt, wer nach dem Tod den Nachlass erben soll. Es handelt sich also um zwei völlig unterschiedliche Dokumente.
Die Patientenverfügung hat keine Laufzeit. Sie bleibt solange aktuell, bis Sie sie ändern oder widerrufen. Das ist jederzeit und auch mündlich möglich. Die Patientenverfügung sollte daher regelmäßig überprüft und ggfs. erneuert werden, um auch wirklich Ihre Vorstellungen zu beinhalten. Dies ist z.B. nach Zeitablauf oder vor Operationen sinnvoll.
In der Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Ihr Vertreter sein soll, wenn Sie nicht mehr für sich selbst handeln können. Inhaltlich werden Regelungen unter anderem zu Geld- und Bankangelegenheiten, der Gesundheitsfürsorge und dem Aufenthaltsort (Krankenhaus, Pflegeheim) geregelt.
Ohne wirksame Vorsorgevollmacht muss zwingend ein Betreuer durch ein Gericht bestellt werden. Mit der gesetzlichen Betreuung übernimmt eine fremde Person Ihre rechtliche Vertretung und bestimmt allein und unabhängig von der Familie über Ihre Angelegenheiten. Das gleiche gilt, wenn bestimmte Aufgaben in der Vorsorgevollmacht ausdrücklich ausgeschlossen werden. Diese Aufgaben werden dann unter der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts von einem gesetzlichen Betreuer erfüllt.
Sie sollten privat und insbesondere als Unternehmer unbedingt festlegen, wer die Kontrolle über Ihr Leben und Ihre Angelegenheiten erhalten soll, wenn Sie Ihre Dinge nicht mehr selbst regeln können. Einen automatischen Vertreter durch den Ehegatten, Partner oder andere nahe Angehörige (z.B. die Kinder) gibt es nicht. Dies ist oft nicht bekannt und ein weit verbreitetes Missverständnis. Denn jede Person ist mit Eintritt der Volljährigkeit unabhängig.
Eine wirksame Vorsorgevollmacht erstellen ist sehr wichtig. Denn sie betrifft Ihr eigenes Leben sowie das Ihrer Familie. Beachten Sie daher, dass Sie nur eine absolute Vertrauensperson aussuchen.
Erfahren Sie hier, ob Sie auch eine Sorgerechtsverfügung benötigen
In der Betreuungsverfügung (nicht richtig: Betreuungsvollmacht) bestimmen Sie gegenüber dem Betreuungsgericht, welche Person Ihr Vertreter sein soll. Die gesetzliche Betreuung wird notwendig, wenn ein Volljähriger nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung selbst zu regeln und es keinen Vertreter gibt, der im Rahmen einer Vorsorgevollmacht wirksam bestellt wurde.
Eine Betreuungsverfügung erstellen ist äußerst wichtig. Um die gesetzliche Betreuung für sich und die Familie zu vermeiden, ist eine wirksame Betreuungsverfügung erforderlich. Denn der Gesetzgeber verlangt, dass jeder rechtlich wirksam handeln kann. Ist dies bei Erwachsenen aus irgendwelchen Gründen nicht mehr gewährleistet, ist für sie in solch einem Fall zwingend ein Vertreter zu bestellen.
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