Patientenverfügung Fragen und Antworten


Patientenverfügung: Fragen und Antworten zu häufigen Missverständnissen und Fehlvorstellungen finden Sie hier im folgenden Ratgeber. Damit erhalten Sie im Überblick wichtige Fragen, die erfahrungsgemäß unklar sind. Informieren Sie sich und schauen Sie, wie gut Sie beim Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Bescheid wissen.

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Häufige Fragen und Antworten zur Vorsorge

Wir haben 13 häufige Fragen und Antworten zur Patientenverfügung für Sie zusammengestellt.



In welcher Situation gilt die Patientenverfügung überhaupt?

Die Patientenverfügung gilt erst, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr bilden können. Die Patientenverfügung gilt also beispielsweise nicht für Behandlungen, in die Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte einwilligen. Sie gilt also erst, wenn man Sie nicht mehr nach Ihrem Willen fragen kann.


Patientenverfügung gilt, wenn man eigenen Willen nicht mehr bilden kann


Ist der Arzt an meine Patientenverfügung gebunden?

Ja, die Patientenverfügung als Ausdruck des Willens des Patienten ist verbindlich und bindet daher alle Personen, auch den behandelnden Arzt sowie Angehörige. Die Patientenverfügung und Ihr darin zum Ausdruck gebrachter Wille gelten rechtlich verbindlich und dürfen nicht ignoriert werden. In § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuches ist dies seit 2009 auch gesetzlich geregelt.


Jeder ist an eine wirksame Patientenverfügung gebunden


Reicht ein Patientenverfügung Formular oder Vordruck aus dem Internet herunterladen aus?

Nein, ein Patientenverfügung Formular oder Vordruck aus dem Internet herunterladen ist verlockend, weil man viele kostenlose Vorlagen findet. Hiervon einfach nur eine downloaden ist zu kurz gegriffen. Denn nach der Untersuchung durch Experten sind zahlreiche Vordrucke zu Patientenverfügungen aus dem Internet wenig aussagekräftig und sogar unbrauchbar (Deutsches Ärzteblatt, 2013, Heft 46, A2186 ff.). Einfach nur downloaden und ausfüllen ist daher keine Alternative für eine ernsthafte Patientenverfügung, höchstens eine erste Orientierungshilfe. Schließlich geht es um weitreichende Entscheidungen und um das eigene Leben. Dies sollte nicht leichtfertig mit ein paar Kreuzchen erledigt werden. Vielmehr braucht es Zeit und eine kompetente Beratung, um die eigenen Behandlungsvorstellungen zu durchdenken. Zudem müssen die Dokumente rechtlich wirksam sein. Gerade, wenn man seinen Willen nicht mehr äußern kann, muss man sich darauf verlassen können, dass es im Ernstfall rechtssicher ist. Eine Änderung ist dann nicht mehr möglich. Wenn man sich hier leichtfertig auf unwirksame Dokumente verlässt, ist man schnell verlassen. Es war zwar kostenlos, dafür aber auch völlig umsonst. Das kommt dann umso teurer zu stehen.


Patientenverfügung Formular oder Vordruck nicht empfehlenswert


Vertreten sich Eheleute oder Lebenspartner automatisch?

Nein, der Ehegatte oder Lebenspartner ist entgegen landläufiger Ansicht nicht automatisch der Vertreter des anderen Ehegatten oder Lebenspartners. Ist ein Partner nicht mehr in der Lage seinen Willen zu äußern, ist ein Vertreter erforderlich. Dazu kann der andere Ehegatte oder Lebenspartner eingesetzt werden. Ist dagegen niemand bestimmt, muss nach dem Betreuungsrecht das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellen. Der gesetzliche Betreuer kümmert sich dann um sämtliche Angelegenheiten des Betreuten, für die er bestellt wurde. Solch eine Situation kann sehr schnell sehr kompliziert und zu sehr viel Streit mit den übrigen Familienangehörigen führen, denn sie können nicht mehr ohne Betreuer für das kranke Familienmitglied handeln.


Patientenverfügung Formular oder Vordruck nicht empfehlenswert


Meine Familie weiß, was ich will

Vermeiden Sie Unklarheiten und Auseinandersetzungen unter Ihrer Familie über Ihren tatsächlichen Willen. Ihre Familie weiß nur dann ganz genau was Sie wollen, wenn Sie Ihre Vorstellungen auch klar und deutlich aufgeschrieben haben. Jeder hat eine andere Sicht auf Sie und Ihre tatsächlich oder vermuteten Vorstellungen und Überzeugungen. Wenn verantwortungsvolles Handeln erforderlich ist, muss Ihr Wille für andere eindeutig sein.


Unklarheiten und Auseinandersetzungen in Familie verhindern


Reicht es, wenn ich schon oft genau gesagt habe, was ich will?

Nein, die Patientenverfügung muss schriftlich vorliegen. Seit dem Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung 2009 ist die mündliche Äußerung nicht mehr verbindlich und gültig. Außerdem sollte schon allein aus Beweisgründen sowie zur Vermeidung von Auseinandersetzungen in der Familie über Ihre Vorstellungen eine schriftliche Patientenverfügung in Ihrem eigenen Interesse liegen.


Patientenverfügung schriftlich erstellen


Muss man zwingend zum Notar, denn ohne Notar ist die Patientenverfügung unwirksam?

Nein, eine Patientenverfügung ohne Notar zu erstellen ist ohne Probleme möglich und auch wirksam. Eine Patientenverfügung muss man nicht notariell beglaubigen lassen. Die Patientenverfügung muss nach dem Gesetz lediglich eigenhändig unterschrieben werden.


Patientenverfügung ohne Notar Einbindung wirksam


Muss ich über das Erstellen und den Aufbewahrungsort meiner Patientenverfügung andere einweihen?

Ja unbedingt, eine Patientenverfügung ist nur sinnvoll, wenn sie auch genutzt werden kann. Ist sie nicht auffindbar aufbewahrt oder weiß keiner Ihrer Angehörigen von Ihrer Patientenverfügung, ist sie nutzlos. Erzählen Sie Ihren Vertrauenspersonen von Ihrer Patientenverfügung und teilen Sie den Aufbewahrungsort mit. Ein gut greifbarer und beschrifteter Ordner zu Hause im Regal reicht dafür aus. Eine Patientenverfügung ist kein Geheimdokument für den Safe.


Patientenverfügung so aufbewahren, dass sie gefunden wird


Muss der Arzt auch mit unterschreiben?

Nein, die Patientenverfügung ist sofort mit Ihrer eigenen Unterschrift wirksam. Es ist erforderlich, dass weitere Personen wie z.B. ein Arzt oder eine sonstige Person mit unterschreiben. Ohne besondere Anhaltspunkte ist es nicht erforderlich, Aussagen zu Ihrer Geschäftsfähigkeit zu treffen. Sinnvoll ist sicher eine Beratung mit einem Arzt, um die medizinischen Aspekte mehr zu erfahren, insbesondere bei bekannter Vorerkrankung.


Unterschrift eines Arztes ist nicht erforderlich


Was und wie soll ich entscheiden, wenn ich eine Patientenverfügung zum ersten Mal erstelle?

Sicher ist es erstmal schwierig sich vorzustellen, was und wie man entscheiden soll. Gerade wenn man bisher keine ernsthaften Krankheiten hatte. Dies darf jedoch kein Grund sein, sich gegen die Erstellung einer Patientenverfügung zu entscheiden, denn eine Patientenverfügung ist immer sinnvoll. Denn nur so kann man seinen eigenen Willen erklären.

Um Ihnen eine gute Vorbereitung auf das Erstellen einer Patientenverfügung zu ermöglichen, ist eine Checkliste erstellt worden. Anhand der hier zur Verfügung gestellten Checkliste erhalten Sie einen Überblick über die Themen, die auf Sie zukommen. Laden Sie sich diese wichtigen Vorbereitungsunterlagen jetzt hier herunter. Der Download ist kostenlos und völlig unverbindlich für Sie. So können Sie sich gut mit den grundsätzlichen Fragen auseinandersetzen und seine Vorstellungen sortieren. Auf diesem Wege werden viele Punkte aufgezeigt und Sie sind gut auf die in einem Beratungsgespräch aufkommenden Fragen vorbereitet. So können Sie sich Schritt für Schritt auf eine Patientenverfügung vorbereiten.


Checkliste hier downloaden für gute Vorbereitung


Kann ich eine einmal erstellte Patientenverfügung ändern oder widerrufen?

Ja, die Patientenverfügung können Sie jederzeit formlos ändern oder widerrufen. Solange Sie natürlich Ihren Willen selbst bilden können. Sie können dies sogar mündlich oder lediglich durch Gesten tun. Es ist also nicht so, dass Sie einmal etwas erklärt haben und dann davon nicht mehr wegkommen, wenn sich bei Ihnen andere Vorstellungen durchsetzen. Zur Vermeidung von Missverständnissen denken Sie im Fall des Widerrufs auch daran die eventuell bereits an Vertreter übergebenen Vorsorgedokumente zurückzuverlangen.


Widerruf jederzeit sogar mündlich möglich


Muss ich jedes Jahr meine Patientenverfügung erneuern?

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, die Patientenverfügung regelmäßig zu erneuern (z.B. durch jährliche erneute Unterschrift). Daher hat Ihr einmal erklärter Wille auch solange für die Zukunft bestand, solange keine anderslautenden Dokumente vorliegen.

Trotzdem ist es sehr wichtig und sinnvoll, eine Patientenverfügung in regelmäßigen Abständen auf seine Übereinstimmung mit den eigenen Vorstellungen zu überprüfen. Es ist eine weit verbreitete Fehlvorstellung, eine Patientenverfügung einmal zu erstellen und sie dann in der Schublade liegen zu lassen. Vielmehr sollte sie zur eigenen Sicherheit regelmäßig aktualisiert bzw. erneuert werden.


Patientenverfügung erneuern und aktuell halten


Bin ich als junger Mensch zu jung für eine Patientenverfügung?

Alle volljährigen Menschen (ab 18 Jahren) dürfen nach dem Gesetz eine Patientenverfügung wirksam erstellen. Eine Patientenverfügung ist daher auch für junge Menschen möglich. Kein Erwachsener ist zu jung für eine Patientenverfügung. Niemand ist vor schwerer Krankheit, Unfall (Verkehrsunfall oder Sportunfall) oder plötzlichem Schicksalsschlag geschützt (man denke nur an den tragischen Fall des Formel 1 Rekordweltmeisters Michael Schuhmacher oder den tragischen Unfall bei Wetten dass von Samuel Koch). Insbesondere wenn man als junger Mensch bereits Verantwortung für eine eigene Familie trägt, ist eine Patientenverfügung sinnvoll und wichtig.


Kein Erwachsener ist für eine Patientenverfügung zu jung

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Über Missverständnisse aufklären

Mit den hier aufgeführten häufigen Fragen zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung haben Sie einen ersten Einblick erhalten und Ihr Wissen erweitern können.

Nehmen Sie bei weitergehenden Fragen Kontakt auf.


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