Vorsorgevollmacht für Unternehmer und Selbständige


Vorsorgevollmacht für Unternehmer und Selbständige ist ein unabdingbares Element der Vorkehrungen der Vorsorge. Die Regelung der Vorsorge im Fall des vorübergehenden oder dauerhaften Ausfalls des Unternehmensführers ist zentraler Bestandteil einer guten Unternehmensführung, insbesondere in Familienunternehmen.

Auch jeder noch so erfolgreiche Unternehmer und Selbständige kann nur eine begrenzte Zeit an der Spitze stehen. Gerade wenn durch ein plötzliches Ereignis der Entscheider ausfällt, kann es schnell sehr gefährlich werden. Ist für die Zeit danach keine brauchbare Nachfolgeregelung getroffen, gerät das Fundament des Unternehmens und in der Folge auch das der Familie ins Wanken. Dies kann die Arbeit der letzten Generation(en) zunichtemachen und das Lebenswerk zerstören. Wichtig ist es daher, einen kompetenten Vertreter mit umfassender Vollmacht auszustatten, der mit den laufenden Vorgängen auch bestens vertraut ist. Viele Selbständige und Unternehmer schenken diesem Punkt nicht die erforderliche Aufmerksamkeit und fördern dadurch ungewollt in besonderem Maße die eigenen Wettbewerber.

Neben der Nachfolgeregelung im Todesfall gilt es in besonderem Maße mit einer Vorsorgevollmacht die Handlungsfähigkeit des Unternehmens aufrecht zu erhalten, wenn der Unternehmer oder Selbständige zumindest vorrübergehend nicht handlungsfähig ist. Dies kann nicht nur durch Krankheit, sondern auch durch andere Unwägbarkeiten wie Untersuchungshaft wegen Steuer- oder Zolldelikten (z.B. wegen Schwarzarbeit) sein.



Vorsorge ist unbequem, aber unvermeidlich für gute Nachfolgeregelung


Nur die Vorsorgevollmacht erhält die Handlungsfähigkeit

Zwischen Vorsorge als Unternehmer und Privatperson unterscheiden

Bei der Vorsorgeplanung geht es um die Gestaltung einer ungeplanten vorrübergehenden Nachfolgeregelung des Unternehmers für den Notfall. Meist nimmt der Unternehmensführer sehr viele Rollen ein. Neben der Geschäftsführung und Gesellschafterstellung kommen auch die privaten Rollen als Ehemann und Vater hinzu. Dies ist ein sehr komplexes Gefüge, das nicht auf eine einzelne Person übertragbar ist. Die Vorsorge sollte daher in private und unternehmerische Angelegenheiten unterteilt werden.

Für das Unternehmen ist es wichtig, zentrale Entscheidungsstränge herauszuarbeiten und hierfür die richtigen Vertreter zu identifizieren. Gerade hier kann es oft zu Schwierigkeiten kommen. Denn insbesondere Familienunternehmen stehen manchmal vor großen Herausforderungen, wenn der Ehepartner nicht über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, bereits im vorgerückte Alter ist oder die Kinder noch in der Ausbildung stecken und daher noch nicht eingeführt sind. Zudem sind emotionale Gründe zu berücksichtigen, die entgegenstehen können. Zum Konflikt kann es hier kommen, wenn ein Familienmitglied die Führung wegen des plötzlich eintretenden Notfalls übertragen bekommen hat und nun mit der familiären Situation parallel zu den Herausforderungen des normalen Unternehmensgeschäfts zurechtkommen muss.

Auch kann es schwer sein, als Selbständiger oder im Familienunternehmen eine Person aus der Firma zu benennen. Denkbar wäre die Verantwortung aufzuteilen und einen Teil auf passende Familienmitglieder und einen anderen Teil auf vertrauensvolle Mitarbeiter zu übertragen.

Bei der Auswahl von engen Mitarbeitern muss es nicht auf eine unbeschränkte Vollmacht einer Person hinauslaufen. Mit Hilfe einer vertraglichen Regelung lassen sich die Befugnisse der Bevollmächtigten bestimmen, die Richtlinien beschreiben und Kompetenzen beschränken. Damit die ausgewählten Personen auf ihre Aufgabe eingestellt sind, sollte ihre Bereitschaft sowie die angedachten Aufgaben und Kompetenzen vorher besprochen werden. Damit hilft es den Beteiligten, im Notfall kontrolliert die neuen Aufgaben wahrzunehmen.

Ausreichend Gedanken sind bei der Wahl eines einzelnen Nachfolgers anzustellen. Um einer ungewollten Machtkonzentration vorzubeugen, sollte an eine angemessene Kontrollinstanz gedacht werden. Die Einsetzung eines Notfallbeirats sollte wohlüberlegt sein. Allein die Konstituierung kann sehr lange dauern, wodurch eine lange Zeit des Entscheidungsvakuums entsteht. Dies sollte ebenso vermieden werden wie die Besetzung mit Mitgliedern ohne fachliche Kompetenzen. Denn dann kann der Beirat seine angedachte Aufgabe nicht wie gewünscht wahrnehmen und schon gar nicht ein Ersatz für den ausgefallen Unternehmenslenker sein.

Das Wichtigste und oft auch Schwierigste bei den Überlegungen zur Unternehmensfortführung ist es, offen mit der Familie über die unterschiedlichen Möglichkeiten zu reden. Eine plötzliche Überraschung der Angehörigen im Notfall sollte unbedingt vermieden werden. Dabei besteht die erhebliche Gefahr interner Auseinandersetzungen, die kompliziert und teuer werden.


Vorsorge für die Funktion als Unternehmer und als Privatperson sind unterschiedlich

Persönliche Vorsorge als Unternehmer

Die persönliche Vorsorge als Unternehmer richtet sich nach den gleichen Maßstäben wie bei jedem Menschen. So wie um Unternehmen sollten die eigenen Belange umsichtig und vorausschauend geregelt werden.

Mit der persönlichen Vorsorgevollmacht gilt es, die richtige Vertrauensperson für Vermögens- sowie rechtliche Angelegenheiten und für die persönliche Fürsorge festzulegen. Dies muss nicht immer ein Angehöriger sein. Gerade wenn keine nahestehenden Personen verfügbar sind, kann auch ein Rechtsanwalt hiermit beauftragt werden.

Die Vorstellungen und Überzeugungen zur medizinischen Behandlung sind nach den individuellen Vorstellungen in einer professionellen Patientenverfügung niederzulegen.


Als Privatmann für die Familie vorausschauend handeln

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